CVA - Maklerservice -- Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
(§ 823, Satz 1 BGB)


Leichtsinn, Vergesslichkeit oder einfach nur mangelnde Vorsicht – es gibt viele Gründe, weshalb man anderen Menschen ungewollt Schaden zufügt. Tritt ein solcher Fall ein, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen! Das kann Sie teuer zu stehen kommen und eventuell sogar existenzgefährdend werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, gerade wenn Sie eine Familie haben, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn im Ernstfall haften Sie auch für Schäden, die Ihre Kinder verursacht haben.

Private Haftpflicht - schützt Sie und Ihre Familie

Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie als Privatperson, als Hunde- oder Pferdebesitzer (Tierhalterhaftpflicht), als Bauherrn, als Haus- und Grundbesitzer und noch in vielen weiteren Fällen. Auch als Inhaber eines Öltanks oder als Sportbootbesitzer können Sie eine speziell auf Sie zugeschnittene Haftpflichtversicherung abschließen.
Keine andere Versicherung bietet einen so umfassenden Schutz, wie die private Haftpflichtversicherung. Aus diesem Grund wird sie auch oft Familienversicherung genannt. Denn sie schützt nicht nur Sie als Einzelperson. Mitversichert ist auch der Ehegatte oder Lebenspartner und Kinder, soweit diese noch nicht verheiratet, noch in der ersten Ausbildung und nicht erwerbstätig sind. Dabei ist nicht relevant, ob es sich um die leiblichen Kinder oder um Adoptiv- oder Pflegekinder handelt.

Füllen Sie jetzt unser Anfrageformular aus und lassen sich von unserem kompetenten und erfahrenen Team beraten - damit Sie und Ihre Familie in Zukunft abgesichert sind.


Aufgabe und Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung

Ganz konkret stellt die Haftpflichtversicherung Sie und jede Person, die durch Sie mitversichert ist, von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei, die gegen Sie erhoben werden. Das heißt, dass Ihre Haftpflichtversicherung für Sie überprüft, ob eine Schadensersatzverpflichtung besteht und in welcher Höhe diese ausfällt.
Danach erfolgt entweder die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, oder die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen. Dies erfolgt notfalls sogar gerichtlich. Die Kosten dieses passiven Rechtsschutzes trägt selbstverständlich ebenfalls die Versicherung.

Dafür tritt die Haftpflichtversicherung nicht ein:

Aber auch eine Haftpflichtversicherung kommt nicht für jeden Schaden auf. In jeder Haftpflichtversicherung gibt es daher Ausschlüsse, die teilweise jedoch durch sogenannte „Deckungskonzepte“ vertraglich wieder abgesichert werden können. Diese Deckungskonzepte variieren von Versicherer zu Versicherer. Daher ist es unumgänglich, sich kompetent und umfassend beraten zu lassen. Ausgeschlossen aus Ihrer Haftpflichtversicherung sind in der Regel:
  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • reine Vertragsverpflichtungen (z.B. Anspruch auf Darlehensrückzahlung)
  • körperlicher Schaden an der eigenen Person oder an den mitversicherten Personen (hierfür gibt es z. B. eine private Unfallversicherung, sofern dieser Schaden durch einen Unfall verursacht wurde)
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen (kann aber in der privaten Haftpflichtversicherung in bestimmten Fällen als „Mietsachschaden“ mitversichert werden)