Die Basis-Rente - staatlich geförderte Altersvorsorge
Die neue Basis-Rente zählt wie die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke und die Altersversorgung der Landwirte zu den staatlich anerkannten Produkten der Basisversorgung.
Die Basis-Rente wird - wie alle Produkte dieser Schicht - steuerlich durch einen neu geschaffenen Sonderausgabenabzug besonders gefördert. Im Gegenzug wird schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung der Rente umgestellt.
Der Sonderausgabenabzug in der Ansparzeit:
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Beiträge in 2006 bis zu 62% von 20.000 Euro = 12.000 Euro abzugsfähig
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jährliche Steigerung um 2%-Punkte bis 2025 auf 100% = max. 20.000 Euro
Die Besteuerung im Rentenbezug:
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alle Leistungen der Basis-Rente werden nachgelagert besteuert
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der steuerpflichtige Anteil der Leistung hängt vom Rentenbeginn ab - aus diesem ergibt sich ein lebenslanger, persönlicher Steuerfreibetrag
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in 2006 werden alle Renten der Basisversorgung (neu beginnende und bereits laufende Renten) zu 52% besteuert
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dieser Satz steigt jährlich um 2%-Punkte bis 2020 (entspricht 80%)
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dannach jährliche Steigerung um 1%-Punkt bis 2040 (entspricht 100%)
Die Produkteigenschaften:
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lebenslange Rentenzahlung ab Vollendung des 60. Lebensjahrs
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Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar, vererbbar, veräußerbar, kapitalisierbar
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BUZ und Hinterbliebenenrente möglich (Beitragsanteil bis zu 49%)
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Hartz IV-sicher