Überprüfung und Nachfinanzierung von Pensionszusagen

Aufgrund der Reduzierung der Überschüsse der Versicherer sollten alle GGF-Versortgungen überprüft und den geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden.

Besonderes Augenmerk sollte hier auf die Absicherung des Heubeck-Barwertes gelegt werden, um das Langlebigkeitsrisiko entsprechend zu berücksichtigen. Die Barwertabsicherung ist gängige Praxis und führt unter steuerlicher Sicht zu dem besten Ergebnis, und hat auch den geringsten Liquiditätsabfluß.

Laut einschlägiger Expertenmeinung ist ein Großteil aller Pensionszusagen nicht ausfinanziert.

Unsere Aufgabe besteht darin, die von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen - Kope der Versorgungszusage, Kopie der Rückdeckungsversicherungen - zu überprüfen, und Ihnen Lösungsvorschläge zu unterbreiten.